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Kann ein Arbeitnehmer Schichtarbeit ablehnen?

Ob Schichtarbeit abgelehnt werden kann, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und den betrieblichen Vereinbarungen ab. Ist Schichtarbeit bereits vertraglich vereinbart oder ergibt sie sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, gehört sie grundsätzlich zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Wird Schichtarbeit hingegen erst nachträglich eingeführt, ist häufig die Zustimmung der Beschäftigten beziehungsweise des Betriebsrats erforderlich. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVGhat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Schichtarbeit ein Mitbestimmungsrecht, sofern keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen familiären Umständen können im Einzelfall individuelle Lösungen möglich sein.