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Geschäfts- und Lieferbedingungen Firma Rau GmbH
§ 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nichtdarauf Bezug genommen wird - für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen und insbesondereauch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer Bestätigungin Textform. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfallnicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss(1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich fürden Vertragsabschluss ist unsere Auftragsbestätigung in Textform. Abweichende Maße, Gewichte, Abbildungenund Zeichnungen oder sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn diese ausdrücklichin Textform bestätigt werden. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogrammbefindlichen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.(2) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen,Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
§ 3 Preise(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu denPreisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.(2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichtemaßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.(3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartnerverpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wennsich die Entgelte jeweils um mehr als 20 % ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen zwei Wochennach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.
§ 4 Zahlungsbedingungen(1) Wir sind berechtigt, nach Vertragsschluss Vorkasse zu verlangen.(2) Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung rein netto zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Rabatten undSkonti bedarf einer gesonderten Vereinbarung, für die Textform ausreicht. Zahlungen sind frei an unsereZahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen auf eines unserer Geschäftskonten gleich, sobald wirüber das Guthaben verfügen können. Die Annahme von Wechsel oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber undunter Ausschluss jedweder Haftung für rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorlegung und Protesterhebung.Sämtliche anfallenden Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Als Zahlung gelten Wechselund Scheck erst nach Einlösung.(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ohne gesonderten Nachweis, Verzugszinsen inHöhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.Zugleich sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug eine Pauschale in Höhe von € 40 zu verlangen.(4) Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Besteller in Rückstand gerät.(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselbenVertragsverhältnis beruht.(6) Wir sind ferner berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 5 Lieferung(1) Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.Lieferung DAP (gem. Incoterms ® 2010)(2) Die Liefertermine gelten als Richtlinie, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlichbezeichnet sind.(3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vomBesteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbartenAnzahlung.(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgtoder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.(5) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungbei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeitangemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.(6) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Des Weiteren sind wir berechtigt, den vereinbartenAuftragsgegenstand zu ändern oder von ihm abzuweichen, wenn diese Änderung oder Abweichungunter Berücksichtigung unserer Interessen (bspw. technische Änderungen) dem Besteller zumutbar ist.(7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung gesetzthat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom gesamtenVertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.(8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, sowerden ihm ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalendermonatdie durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenenFrist anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessenverlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.
§ 6 Gefahrübergang(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager verlassen,gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln. Liefern wir Software, geht die Gefahr mit Abnahmeüber.(2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr mitder Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wennTeillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder Aufstellungübernommen haben.(3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschäden,Feuer, Diebstahl o. Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird diese auf Kostendes Bestellers abgeschlossen
§ 7 Eigentumsvorbehalt(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlungaller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies giltohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also auch fürForderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo aus einembestehenden Kontokorrentverhältnis.(2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden nochzur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hater uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftragsgegenstände nurim ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der Weiterveräußerung aufuns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus derWeiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseloder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auftragsgegenstand zusammen mitanderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhedes Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußerten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuerberechnet haben. Einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.(3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hiermiteinverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger Anzeige anuns mit.(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nichtgehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhedes dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache verwahrt derBesteller unentgeltlich für uns.(5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sosind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.(6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vomVertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. DieKosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und wiederzurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgeltung einer eingetretenenWertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungsdauer entspricht. DemBesteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder unser Schadenwesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 8 PfandrechtZur Sicherung unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in unserenBesitz gelangten Auftragsgegenstand zu.Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigenLeistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhangstehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dannzu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstanddem Besteller gehört.
§ 9 Sachmangel / Garantie(1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen zwei Jahre und beginnt mit derAblieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprücheausgeschlossen.(2) Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder an der Montageanleitung, soweit vorhanden, Falschlieferungenund Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber 14 Tagenach Erhalt der Auftragsgegenstände in Textform geltend zu machen.(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand beseitigenoder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Mehrkosten derMängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller den Auftragsgegenstandnach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht hat, übernehmenwir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.(4) Haben wir die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert,oder sollte die - gegebenenfalls mindestens 2-mal zu wiederholende - Nachbesserung oder Ersatzlieferungendgültig fehlschlagen oder für den Besteller unzumutbar sein, kann dieser nach seiner Wahl Herabsetzungder Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die weitergehendenAnsprüche des Bestellers richten sich nach § 10 (Haftung).(5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruchnahmeentstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.(6) Garantien betreffend der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam,wenn wir eine Garantieerklärung in Textform abgeben.(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers aufgrund § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nurinsoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehendeVereinbarung getroffen hat.
§ 10 Haftung(1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.(2) Sonstige Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Bestellers,die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesonderehaften wir nicht für Schäden, die an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wirnicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden.(3) Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisikoübernommen haben. Wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit,es sei denn, es handelt sich um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden.(4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlossen ist, nurfahrlässig verursacht, ist die Haftung auf € 2.000.000 .- je Schadensfall und€ 4.000.000.- je Kalenderjahr insgesamt, die Haftung für Vermögensschäden auf € 1.000.000.- je Schadensfallund € 2.000.000.- je Kalenderjahr insgesamt, beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden(Ziffer 1).(5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten wird durch die vorstehenden Vorschriften nichteingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.§ 11 Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht.§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand(1) Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht istauch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über denWarenkauf (CISG - “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist 72336 Balingen für beide Parteien Erfüllungsort und Gerichtsstand.Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auchfür Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Hauptsitzdes Bestellers zu klagen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 01.04.2018.Damit treten alle vorherigen Bedingungen außer Kraft.